Die Ziegeleivilla Holnis
Die Ziegeleivilla Holnis

Kontakt und Reservierung

Anja Kay

Achtern Busch 19

24576 Weddelbrook

 

Ziegeleiweg 11

24960 Glücksburg

 

 

Rufen Sie gerne an:

+49 (0) 4192 898149 abends

+49 (0) 174 943 6117

 

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Allgemeine Geschäftsbedigungen

 

Ferienwohnungsvermietung Anja und Peter Kay in GbR

 

für die Anmietung einer Ferienwohnung gemäß beigefügter Buchungsbestätigung und Rechnung (Vertrag)

 

§1 Mietgegenstand und Schlüssel

 

(1)  Der Vermieter vermietet, die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft, für die in der Buchungsbestätigung angegebene Zeit und angegebene Personenzahl.

(2)  Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

(3)  Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit zwei Haustür- und zwei Wohnungsschlüssel.

 

§2 Mietzeit, An- und Abreise

 

(1)  Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung und Rechnung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.

(2)  Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr.

(3)  Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 9:30 Uhr.

 

§3 Mietpreis und Zahlungsweise

 

(1)  Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung und Rechnung aufgeführt.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt, in einem ordnungsgemäßen Zustand, an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel auszuhändigen bzw. auf Anweisung des Vermieters im Mietobjekt zu hinterlassen.

(2)  Der Mietpreis ist wie folgt zu zahlen:
Die Anzahlung in Höhe von 25% ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Anreisetag auf das angegebene Konto zu überweisen. Sollte die Zeit zwischen Anreisetag und Buchungsbestätigung weniger als vier Wochen betragen, ist der gesamte Betrag sofort zu bezahlen.

(3)  Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(4)  Darüber hinaus ist eine Kurabgabe, wie angegeben an die Stadt Glücksburg zu entrichten, die durch den Vermieter erhoben und an die Stadt Glücksburg abgeführt wird. Die Kurkarten werden bei Übergabe des Mietobjektes ausgehändigt.

 

§4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (Rücktritt)

 

(1)  Storniert der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu gleichen Konditionen eintritt, sind als pauschalierte Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, die folgenden anteiligen Mieten (ohne Endreinigung) zu zahlen, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Erfolgt keine schriftliche Rücktrittserklärung und der Mieter reist nicht an, gilt die gleiche Bedingung.

Bei vorliegen einer Rücktrittserklärung beträgt der pauschalierte Anspruch
-nach erfolgter Anzahlung:       20% des Mietpreises
-bis 49 Tage vor Mietbeginn     40% des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn     50% des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn     60% des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn     90% des Mietpreises
-danach 100% des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

(2)  Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3)  Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4)  Eine Stornierung bzw. der Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

§5 Haftung und Pflichten des Mieters

 

(1)  Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der gesamten Ausstattung ist schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und /oder besuchenden Personen auf Sorgsamkeit hinzuweisen. Der Mieter haftet für verursachte Beschädigungen des Mietobjektes und seiner gesamten Ausstattung durch ihn oder ihn begleitende Personen. Vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Wird durch den Mieter ein Schaden verursacht, ist der eingetretene Schaden durch den Mieter zu ersetzen.

(2)  Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen genutzt werden, als im Vertrag aufgeführt sind. Sollten dennoch mehr Personen das Mietobjekt nutzen, kann der Vermieter fristlos vom Vertrag zurücktreten.

(3)  Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung akzeptiert wird.

(4)  Mehrere Personen als Mieter haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner.

 

§6 Sonstige Regelungen

 

(1)  Sollte eine Bedingung dieser allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt bleiben. Die betreffende Bedingung ist dann so auszulegen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck nach Möglichkeit erreicht wird, sie gilt als entsprechend neu vereinbart. Dasselbe gilt sinngemäß für Regelungslücken.

 

Stand Januar 2023

 

Anja und Peter Kay GbR

Achtern Busch 19

24576 Weddelbrook

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